Über den Verein
Die Gründer
Der gemeinnützige eingetragene Verein GesundStift e.V. wurde am 26.07.2014 in Frensdorf bei Bamberg gegründet. Die acht Gründungsmitglieder eint die gemeinsame Idee, Gesundheit und Bildung zu fördern.
Steuerliche Anerkennung
Der Verein GesundStift e.V. ist wegen der Förderung von Gesundheit und Bildung durch Bescheinigung des Finanzamts Bamberg, StNr. 207/108/80272 u.a. vom 06.08.2014 und 30.09.2019 als gemeinnützig anerkannt. Die Satzung der Körperschaft GesundStift e.V. erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Aktivitäten und Projekte
Der Verein GesundStift e.V. wird von seinen Mitgliedern selbst und ehrenamtlich verwaltet. Der Verein versteht sich einerseits als Förderverein, der die Projekte der Stiftung GesundStift unterstützt, entwickelt andererseits aber auch eigene Aktivitäten und unterhält eigene, auch regionale Projekte.
Der Verein GesundStift e.V. ist außerdem Herausgeber dieser Internet-Präsenz. Unser Blog über Gesundheit und Bildung bietet fundierte Informationen zu einer gesunden Lebensführung, zu Krankheiten und Risiken, zu Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, zu Ernährung und Fitness, zu Bildung und Ausbildung, zu Lernen und Schule. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir noch weitere Autoren. Schreiben Sie mit!
Mitgliedschaft
Gemäß der Satzung des Vereins (siehe unten) gibt es die Möglichkeit für Fördermitgliedschaften. Auf diese Weise können Sie die gemeinnützige Arbeit sowohl der Stiftung als auch des Vereins unterstützen. Verein und Stiftung arbeiten Hand in Hand zusammen. Für Unternehmen, Praxen, Organisationen oder juristische Personen bestehen andere Tarife der Fördermitgliedschaft als für Privatpersonen. Je nach Hintergrund können Sie somit Fördermitglied als Unternehmen oder Fördermitglied als Privatperson werden. Wir danken Ihnen, insbesondere im Namen der von uns geförderten Projekte, ganz herzlich für Ihr Interesse.
Auszug aus der Satzung des Vereins
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§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Zweck des Vereins ist die finanzielle Unterstützung von Projekten, die der Gesundheit und/oder der Bildung zugute kommen, weltweit, auch in Deutschland, hauptsächlich aber in weniger entwickelten Ländern.
(2) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Zuwendungen an die gemeinnützige Stiftung GesundStift mit Sitz in Hamburg, welche Projekte im Sinne von Absatz 1 unterstützt.
(3) Der Verein kann seinen Zweck auch dadurch verwirklichen, indem er im Sinne von Absatz 1 eigene oder selbst ausgewählte Projekte direkt finanziell unterstützt.
(...)
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Die vollständige Satzung des Vereins GesundStift e.V. finden Sie hier.
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